Handelsregister · VR 4731
Chronologischer Auszug
Evangelisches Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen e.V. · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelisches Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen e.V. b) Hamburg | a) Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Heinrich, Gerd, Oberkirchenrat, Kiel Schriftführer: Kollmar, Peter, Oberlandeskirchenrat, Wolfenbüttel stellv. Vorsitzende: Dr. Spieckermann, Ingrid, Oberlandeskirchenrätin, Hannover Schatzmeister: Raschen, Pastor Vorstand: Flade, Andreas, Schwerin | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.05.1950 zuletzt geändert am 04.12.1991 | a) 18.02.2002 Thomas b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 16.03.1961 Satzung Blatt 79-83, 85-90 Sonderband |
| 2 | a) Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei von ihnen gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) gilt nur für solche Geschäfte, die ein Vorstandsmitglied in Vertretung des Vereins mit sich im eigenen Namen vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Ausgeschieden: stellv. Vorsitzende: Dr. Spieckermann, Ingrid, Oberlandeskirchenrätin, Hannover Ausgeschieden: Vorsitzender: Heinrich, Gerd, Oberkirchenrat, Kiel Ausgeschieden: Schriftführer: Kollmar, Peter, Oberlandeskirchenrat, Wolfenbüttel Ausgeschieden: Vorstand: Flade, Andreas, Schwerin Ausgeschieden: Schatzmeister: Raschen, Pastor Eingetreten: evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftagter beim NDR: Dieckmann, Jan, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2001 hat eine Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.02.2002 Krenzer b) Satzung Blatt 180-187 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 9 beschlossen. | a) 21.07.2008 Wendtland b) Beschluss Bl.207-212, 216 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 bis 4 beschlossen. | a) 22.02.2010 Krenzer b) Satzung Blatt 19-23 Sonderband | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 7, 8, 9, und 14 beschlossen. | a) 28.03.2012 Krenzer b) Satzung Blatt 41-45 Sonderband | ||
| 6 | a) 21.09.2022 Zacharias b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3a) ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | |||
| 7 | a) Ist nur der Evangelische Rundfunkbeauftragte bestellt, vertritt dieser den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei von ihnen gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) gilt nur für solche Geschäfte, die ein Vorstandsmitglied in Vertretung des Vereins mit sich im eigenen Namen vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 12 beschlossen. | a) 29.09.2022 Zacharias | |
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 beschlossen. | a) 15.02.2023 Zacharias | ||
| 9 | a) Ist nur der Evangelische Hörfunk- und Fernsehbeauftragte beim NDR bestellt, vertritt dieser den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei von ihnen gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) gilt nur für solche Geschäfte, die ein Vorstandsmitglied in Vertretung des Vereins mit sich im eigenen Namen vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) 21.02.2024 Zacharias b) In Ergänzung der Eintragung vom 15.02.2023 nachgetragen. | ||
| 10 | b) Ausgeschieden evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftagter beim NDR: Dieckmann, Jan, Hannover, *XX.XX.XXXX Eingetreten evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftragter beim NDR: von Kiedrowski, Heiko Günter, Lübeck, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2024 Zacharias |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.