Handelsregister · HRB 9225 früher Amtsgericht Herne

Chronologischer Auszug

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne und Wanne-Eickel - gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe
Herne und Wanne-Eickel - gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(gGmbH)

b)
Herne

c)
der Betrieb von Einrichtungen zur
Betreuung, Unterbringung und Verpflegung
von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die nicht in Gemeinschaft mit
ihren Eltern leben können, oder bei denen
eine ausreichende familiäre Betreuung
nicht gewährleistet ist, oder die Hilfen zur
Eingliederung in die
Gesellschaft/Gemeinschaft oder Hilfe in
besonderen Lebenslagen benötigen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche, intensive
Betreuung und Begleitung von Familie in
ihren Erziehungsaufgaben, intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung und
Erziehung in Tagesgruppen sind genauso
Gegenstand der Gesellschaft. Der Betrieb
ist so einzurichten, daß Aufgaben nach
dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz (KJHG),
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das
ähnliche Vorschriften erfüllt werden können.
Darüber hinaus können andere soziale und
diakonische Aufgaben im Zusammenhang
mit der Betreuung von jungen Menschen
übernommen werden. Auf der Grundlage
des diakonischen und missionarischen
Selbstverständnisses ist der Zweck der
Gesellschaft der Betrieb, die Weiterführung
und Fortentwicklung der bisher von dem
Kinder- u. Jugendheim Herne und dem
Jugend- u. Kinderheim Wanne-Eickel
betriebenen Erziehungshilfen sowie die
Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
1.000.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Rhein, Volker, Herne, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1998
a)
14.10.2004
El-Sayed

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.06.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
2241 Amtsgericht Herne
getreten.
Freigegeben am
14.10.2004.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Overwegstr. 31, 44625 Herne
a)
30.07.2010
Kuhn
3a)
Nach Änderung
Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe
Herne und Wanne-Eickel - gemeinnützige
GmbH

c)
1. Die Gesellschaft ist in Erfüllung ihres
Unternehmensgegenstandes eine Lebensund Wesensäußerung der Evangelischen
Kirche. Sie dient in Erfüllung des
diakonischmissionarischen Auftrages der
Kirche dem Zweck, hilfsbedürftigen
Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, Pflege und Erziehung zu
gewähren, ohne Rücksicht auf Konfession
und Wohnsitz. 2. Auf der Grundlage des
diakonischen und missionarischen
Selbstverständnisses sind Zweck und
Gegenstand des Unternehmens der
Betrieb, die Weiterführung und
Fortentwicklung der bisher von dem Kinderu. Jugendheim Herne und dem Jugend- u.
Kinderheim Wanne-Eickel betriebenen
Erziehungshilfen sowie die Vornahme aller
damit zusammenhängenden Geschäfte und
ebenso der Betrieb von Einrichtungen zur
Betreuung, Unterbringung und Verpflegung
von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die nicht in Gemeinschaft mit
ihren Eltern leben können, oder bei denen
eine ausreichende familiäre Betreuung
nicht gewährleistet ist, oder die Hilfen zur
Eingliederung in die
Gesellschaft/Gemeinschaft oder Hilfe in
besonderen Lebenslagen benötigen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche, intensive
Betreuung, Begleitung, Unterbringung und
Verpflegung von Familien in ihren
Erziehungsaufgaben, intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung und
Erziehung in Tagesgruppen sind genauso
Gegenstand der Gesellschaft. Der Betrieb
ist so einzurichten, dass Aufgaben nach
dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB
VIII), Bundessozialhilfegesetz (SGB XII)
und dass ähnliche Vorschriften erfüllt
werden können. Darüber hinaus können
andere soziale und diakonische Aufgaben
im Zusammenhang mit der Betreuung von
jungen Menschen übernommen werden wie
zum Beispiel Haftvermeidung und Mutter-
Kind-Betreuung. 3. Der Gesellschaftszweck
wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht
durch Mittelbeschaffung (z.B. durch
Fundraising und Spendenaufrufe) zur
Förderung der in Ziffer 1 genannten
Zwecke durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch Körperschaften
des öffentlichen Rechts. Diese haben die
ihnen zugewandten Mittel ausschließlich
und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden. 4. Die Gesellschaft
ist unter Beachtung der Vorschriften der
Abgabeordnung für steuerbegünstigte
Körperschaften zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschaftszwecks
dienen. Insbesondere kann sie zu diesem
Zweck auch andere Gesellschaften oder
Einrichtungen gründen oder sich an ihnen
beteiligen. Die Gesellschaft darf auch
Zweigniederlassungen errichten.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nach Änderung bestellt als
Geschäftsführer:
Rhein, Volker, Herne, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt und für
Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen
Organisationen von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit, sofern sich die
Gemeinnützigkeit des jeweiligen
Vertragspartners aus dem Handelsregister
erkennen läßt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03./25.6./01.07.2014
hat die Änderung der §§ 1 -19 beschlossen.Die §§ 20 - 28
entfallen.
a)
14.07.2014
Ulrich
4c)
Nach Änderung:
Die Gesellschaft ist in Erfüllung ihres
Unternehmensgegenstandes eine Lebensund Wesensäußerung der Evangelischen
Kirche. Sie dient in Erfüllung des
diakonisch-missionarischen Auftrages der
Kirche dem Zweck, hilfsbedürftigen
Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, Pflege und Erziehung zu
gewähren, ohne Rücksicht auf Konfession
und Wohnsitz. Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
sowie die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der Jugend- und Altenhilfe.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
- den Betrieb, die Weiterführung und
Fortentwicklung der bisher von dem Kinderu. Jugendheim Herne und dem Jugend- u.
Kinderheim Wanne-Eickel betriebenen
Erziehungshilfen sowie die Vornahme aller
damit zusammenhängenden Geschäfte auf
der Grundlage des diakonischen und
missionarischen Selbstverständnisses;
- den Betrieb von Einrichtungen zur
Betreuung, Unterbringung und Verpflegung
von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die nicht in Gemeinschaft mit
ihren Eltern leben können, oder bei denen
eine ausreichende familiäre Betreuung
nicht gewährleistet ist, oder die Hilfen zur
Eingliederung in die
Gesellschaft/Gemeinschaft oder Hilfe in
besonderen Lebenslagen benötigen;
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche, intensive
Betreuung, Begleitung, Unterbringung und
Verpflegung von Familien in ihren
Erziehungsaufgaben, intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung und
Erziehung in Tagesgruppen sind genauso
Gegenstand der Gesellschaft. Der Betrieb
ist so einzurichten, dass Aufgaben nach
dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB
VIII), Bundessozialhilfegesetz (SGB XII)
und dass ähnliche Vorschriften erfüllt
werden können.
- die Übernahme anderer sozialen und
diakonischen Aufgaben im Zusammenhang
mit der Betreuung von jungen Menschen
wie zum Beispiel Haftvermeidung und
Mutter-Kind-Betreuung;
- die Durchführung von Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen, die
Mitarbeitende auf einschlägige Aufgaben
der Erziehungshilfen, Pädagogik, Therapie
und Psychologie vorbereiten.
- die Weitergabe von finanziellen Mitteln an
andere steuerbegünstige Körperschaften
oder an Körperschaften des öffentlichen
Rechts zur Förderung der Jugend- und
Altenhilfe, die die ihnen zugewandten Mittel
ausschließlich und unmittelbar für ihre
entsprechenden steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden haben.
a)
Nach Änderung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in
§ 5 (Stammkapital) sowie eine Änderung in § 15
(Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
04.01.2019
Gerling
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Scholly, Jan, Hemer, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beiderbeck, Patricia, Herne, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2020
Höner
6b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rhein, Volker, Herne, *XX.XX.XXXX
a)
29.05.2020
Sczislo
7b)
Nach Änderung:
Geschäftsführer:
Beiderbeck, Patricia, Herne, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung:
Geschäftsführer:
Scholly, Jan, Hemer, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
08.06.2020
Sczislo

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.