Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands mit Wirkung gegen Dritte ist in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme folgender Geschäfte die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist: a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die jeweils im Einzelfall über einen Betrag von 500.000 EUR hinausgehen; b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im Einzelfall über einen Betrag von 1.000.000 EUR hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen; c) Aufnahme von Darlehen, die im Einzelfall den Betrag von 500.000 EUR übersteigen; d) Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligung an sonstigen Dritten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Reutter
Ansbach
Vorstand
Christof Loos
Ansbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.07.1892 zuletzt geändert am 06.06.2000
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. § 10 (Vorstand) neu gefasst: Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Finanzvorstand, dem pädagogischen Vorstand sowie bis zu zwei Beisitzern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 205 ff. So.
Neue Satzung Bl. 249 ff.
Satzung Bl. 289 ff.;
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