Handelsregister · HRB 18806
Chronologischer Auszug
Evangelisches Hospiz gGmbH Mülheim an der Ruhr · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Evangelisches Hospiz gGmbH Mülheim an der Ruhr b) Mülheim an der Ruhr c) 1. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem den Zweck dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Dies geschieht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme Schwerstkranker, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderliche sein. 3. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: - Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz - ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis - Angebot einer individuell ausgerichtetetn Schmerztherapie - Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z.B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) - enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten - enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der Kranken und ihrer Angehörigen eingebunden sind individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen - Stärkung in der Zeit der Trauer, (z.B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) - die Idee der Hospizbewegung leben und weiter geben. 4. Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die Gesellschaft weitere Angebote im ambulanten Hospizbereich. Hierzu gehört ein ambulantes Palliativnetz, zu dem Ärzte, Vertreter des Hospizes, Apotheker und Pflegedienste gehören. 5. Für folgende Aufgaben wird ein Förderverein der Evangelischen Hospiz gGmbH gegründet: a. für die Mittelbeschaffung zur Etablierung eines stationären Hospizes und für notwendige Investitionen; b. zur finanziellen Absicherung der Hospizarbeit incl. der damit verbundenen Aus- und Fortbildung; c. zur Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Frauen und Männern für die Hospizarbeit. Im Vereinsvorstand müssen zwei Mitglieder der Gesellschaftsorgane vertreten sein. 6. Die Gesellschaft geährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Gesellschaft steht allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Maßnahmen ergreifen, die dem Gesellschaftszweck dienen. | 100.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Feldkamp, Volker, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Schreyer, Ulrich, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2006. | a) 26.09.2006 Dr. Rausch b) SB Bl. 1-17 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Wertgasse 30, 45468 Mülheim an der Ruhr | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Feldkamp, Volker, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Geschäftsführer: Krog, Nils Benjamin, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2010 Spüler | |||
| 3 | c) 1. Zweck der Körperschaft ist dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme Schwerstkranker, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. 3. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: - Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz - ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis - Angebot einer individuell ausgerichtetetn Schmerztherapie - Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z.B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) - enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten - enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der Kranken und ihrer Angehörigen eingebunden sind individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen - Stärkung in der Zeit der Trauer, (z.B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) - die Idee der Hospizbewegung leben und weiter geben. 4. Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die Gesellschaft weitere Angebote im ambulanten Hospizbereich. Hierzu gehört ein ambulantes Palliativnetz, zu dem Ärzte, Vertreter des Hospizes, Apotheker und Pflegedienste gehören. 5. Für folgende Aufgaben wird ein Förderverein der Evangelischen Hospiz gGmbH gegründet: a. für die Mittelbeschaffung zur Etablierung eines stationären Hospizes und für notwendige Investitionen; b. zur finanziellen Absicherung der Hospizarbeit incl. der damit verbundenen Aus- und Fortbildung; c. zur Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Frauen und Männern für die Hospizarbeit. Im Vereinsvorstand müssen zwei Mitglieder der Gesellschaftsorgane vertreten sein. 6. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Gesellschaft steht allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Maßnahmen ergreifen, die dem Gesellschaftszweck dienen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband) beschlossen. | a) 29.06.2012 Klement | |||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband) und § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Ferner wurde § 8 (Innenrevision) ersatzlos gestrichen und die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen angepasst. | a) 27.08.2018 Levejohann |
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