Evangelischer Verein für die Schneller Schulen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 720148
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
15.06.2023
Abrufstand
25.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zehn von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und jeweils einem von den beiden Trägerkirchen der Schneller Schulen entsandten Mitglied, sofern hierüber eine vertragliche Regelung besteht, und dem Geschäftsführer. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertreter, den Schatzmeister, den Schriftführer und dessen Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter oder der Schatzmeister.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Gräbe
Stuttgart
Vorstand
Bernd Apel
Giessen-Buseck
Vorstand
Kerstin Sommer
Mannheim
Vorstand
Musa Al Munaizel
Berlin
Vorstand
Christoph Hildebrandt-Ayasse
Stuttgart
Vorstand
Jutta Herold
Erlangen
Vorstand
Lisa Schnotz
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Hans-Joachim Wilhelm Jetter
Stuttgart
Vorstand
Khaled Muneer Khalil Freij
Russeifa
Vorstand
George Daniel Haddad
Khirbet Kanafar, West Beqaa
Vorstand
Christian Kißling
Stuttgart
Vorstand
Silvan Eppinger
Stuttgart
Vorstand
Anselm Kreh
Giengen an der Brenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.3.1987, zuletzt geändert am 4.2.1996.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 6 und 7 (Name, Zweck und Sitz des Vereins), § 2 Absatz 1 und 2 (Mitgliedschaft), § 4 Absatz 2 und 3 (Organe des Vereins), § 7 Absatz 1, 2 und 3 (Der Vorstand), § 10 Absatz 5 (Geschäftsordnungsbestimmungen) und § 12 Absatz 1 (Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Der Sitz ist von Köln (Amtsgericht Köln VR 9586) nach Stuttgart verlegt.
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck), § 12 (Regeln zur Aufwandsentschädigung) und § 13 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) und § 10 (Geschäftsordnungsbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 41/45 Änderungsbeschluss Blatt 107
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 123 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 124