Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es für folgende Rechtsgeschäfte der Einwilligung des Aufsichtsrates bedarf: a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; b) Kreditaufnahmen; c) Baumaßnahmen (einschließlich Instandhaltungen) oder sonstige Investitionen ab einer Höhe von 25.000 Euro; d) Abschluss oder Änderung von Miet- oder Pachtverträgen über Gebäude ab einer Höhe von 20.000 Euro/Jahr oder einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten; e) Aufnahme neuer Arbeitsfelder oder Gründung/Übernahme neuer Einrichtungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susan Pfüller
Limbach-Oberfrohna
Vorstand
Jana Uhlig
Chemnitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 18.10.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2022 sowie 03.01.2023 hat die Änderung des § 9 ( Der Vorstand ) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Vorstand hat am 18.03.2025 die Änderung der §§ 9 (Der Aufsichtsrat) und 9 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.