Handelsregister · VR 41029
Chronologischer Auszug
Evangelischer Krankenpflegeverein Iggelbach e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelischer Krankenpflegeverein Iggelbach b) Iggelbach | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Fuchs, Herbert, Buchhalter, Iggelbach stv. Vorsitzender: Grün, Karl, kaufm. Angestellter, Iggelbach | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.05.1980 b) Zum Erwerb von Grundstücken und deren Veräußerung bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung. | a) 08.03.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 04.09.1981 Satzung Bl. 4-6 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1029 NE getreten. Freigegeben am 08.03.2006. |
| 2 | a) Evangelischer Krankenpflegeverein Iggelbach e.V. | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Gewählt als: Vorsitzender: Wolf, Harald, Elmstein, *XX.XX.XXXX Gewählt als: stv. Vorsitzender: König, Dieter, Elmstein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Fuchs, Herbert, Buchhalter, Iggelbach Nicht mehr Schriftführer/Kassenwart: Grün, Karl, Iggelbach | a) 05.07.2018 Heiß b) Fall 5 Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt. | |
| 3 | b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) Satz "Zum Erwerb von Grundstücken und deren Veräußerung bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 20.02.2019 Heiß b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.