Handelsregister · VR 210009
Chronologischer Auszug
Evangelischer Krankenpflegeverein Denkendorf e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelischer Krankenpflegeverein Denkendorf e.V. b) Denkendorf | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der (die) Vorsitzende ist der (die) jeweilige Pfarrer / Pfarrerin an der Auferstehungskirche Denkendorf. In begründeten Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung in Absprache mit dem Kirchengemeinderat beider Kirchen auch den Pfarrer / die Pfarrerin an der Klosterkirche mit einfacher Mehrheit wählen. b) Vorsitzender: Stolle, Martin Andreas, Pfarrer, Denkendorf, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Henzler, Kurt, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 17.03.1901 zuletzt geändert am 27.09.2004 | a) 30.07.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 11.04.1901 Satzung: Sonderband Blatt 147/148, 155, 164, 173 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der (die) Vorsitzende ist der (die) jeweilige Pfarrer / Pfarrerin an der Auferstehungskirche Denkendorf. In begründeten Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung in Absprache mit dem Kirchengemeinderat beider Kirchen auch den Pfarrer / die Pfarrerin an der Klosterkirche mit einfacher Mehrheit wählen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.07.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.12.2014 Merkle b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 202 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 201 | |
| 3 | b) Als hauptamtliche Geschäftsführerin nunmehr stellvertretende Vorsitzende: Trecksler-Appuhn, Heike, Nellingen, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2015 Merkle | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Stolle, Martin Andreas, Pfarrer, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2016 Merkle | ||
| 5 | b) Kraft Amtes: Vorsitzender: Bleher, Thomas Christoph, Pfarrer, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 02.05.2017 Merkle | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Bleher, Thomas Christoph, Pfarrer, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.03.2021 Reusch | ||
| 7 | b) Bestellt als Vorsitzender: Rudhard, Lukas Martin, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2022 Gastgeb | ||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem (der) kraft Amtes für den evangelischen Krankenpflegeverein Denkendorf e. v. zuständigen Pfarrer (Pfarrerin), dem (der) hauptamtlichen Geschäftsführer(-in) und einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der (die) kraft Amtes zuständige(r) Pfarrer(-in) ist zugleich Vorsitzende(r) des Vereines und des Vorstandes, die beiden anderen Vorstandsmitglieder sind seine/ihre Stellvertreter(innen). | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Vorstand), § 11 (Aufgaben des Vorstands), § 12 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 29.12.2022 Langenstein b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 213 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.