Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens ein Vorstandsmitglied und höchstens drei Vorstandsmitglieder vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Jeder Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Schwarz
Aidlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.1961 mit Änderung; zuletzt geändert am 13.10.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 13 (Organisation des Verwaltungsrats) und § 15 (Aufgaben und Rechte des Vorstands) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1962
Satzung: Sonderband Blatt 111/116, 176/179
Satzung: Sonderband Blatt 201
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 204
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.