Handelsregister · VR 12
Chronologischer Auszug
Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal vier Personen, von denen eine Verbandsschwester und Bezirksoberin sein muss. Sie führt die Dienstbezeichnung "Vorstandsoberin". Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Verwaltungsrat kann einem Vorstandsmitglied oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie vom Verbot befreien, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. b) Verbandsschwester und Bezirksoberin: 1. Muxfeldt, Ellen, Mühlheim/Ruhr mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Vorstandsmitglied: 2. Glass, Harald, *XX.XX.XXXX, Potsdam mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 12.11.1900 , zuletzt neu gefasst am 25.11.1998 und erneut geändert am 29.04.2004. | a) 01.11.2006 Tuma b) Satzung Bl. 39-45 Bd. IV Beschluss Bl. 35-38, 133-141 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Vorstandsmitglied: 3. Dreher, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 15.07.2009 Müller | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Glass, Harald Änderung zu Nr. 3: Vorstandsmitglied: Dreher, Jan mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 14.09.2009 Müller | ||
| 4 | b) Nicht mehr Verbandsschwester und Bezirksoberin: 1. Muxfeldt, Ellen Verbandsschwester und Bezirksoberin: 4. Schlecht, Constanze, *XX.XX.XXXX, Beriln | a) 06.10.2010 Müller | ||
| 5 | b) Änderung zu Nr. 4: Verbandsschwester und Bezirksoberin: Schlecht, Constanze mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 15.10.2010 Loest | ||
| 6 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal vier Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Kuratoriums: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz b) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen c) Gründung und Schließung von Einrichtungen. b) Änderung zu Nr. 4: Vorstandsmitglied: Schlecht, Constanze, *XX.XX.XXXX, Beriln mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2019 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 21.04.2020 Tritthart b) Satzung Bl. 11-16 Bd. V Beschluss Bl. 6-10 Bd. V | |
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 04.12.2023 Tritthart b) Beschluss Bl. 29-31/42 (33-38) Bd. V |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.