Handelsregister · VR 12

Chronologischer Auszug

Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal vier Personen, von denen eine Verbandsschwester und Bezirksoberin sein muss. Sie führt die
Dienstbezeichnung "Vorstandsoberin".
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Verwaltungsrat kann einem Vorstandsmitglied oder
mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis
erteilen und sie vom Verbot befreien, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

b)
Verbandsschwester und Bezirksoberin:
1.
Muxfeldt, Ellen, Mühlheim/Ruhr
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen

Vorstandsmitglied:
2.
Glass, Harald, *XX.XX.XXXX, Potsdam
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 12.11.1900 , zuletzt
neu gefasst am 25.11.1998 und erneut geändert am
29.04.2004.
a)
01.11.2006
Tuma
b)
Satzung Bl.
39-45 Bd. IV
Beschluss Bl.
35-38, 133-141

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Vorstandsmitglied:
3.
Dreher, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.07.2009
Müller
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Glass, Harald

Änderung zu Nr. 3:
Vorstandsmitglied:
Dreher, Jan
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
14.09.2009
Müller
4b)
Nicht mehr Verbandsschwester und Bezirksoberin:
1. Muxfeldt, Ellen

Verbandsschwester und Bezirksoberin:
4.
Schlecht, Constanze, *XX.XX.XXXX, Beriln
a)
06.10.2010
Müller
5b)
Änderung zu Nr. 4:
Verbandsschwester und Bezirksoberin:
Schlecht, Constanze
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten; mit der
Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
15.10.2010
Loest
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal vier Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Folgende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Kuratoriums:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz
b) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
c) Gründung und Schließung von Einrichtungen.

b)
Änderung zu Nr. 4:
Vorstandsmitglied:
Schlecht, Constanze, *XX.XX.XXXX, Beriln

mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2019 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
21.04.2020
Tritthart
b)
Satzung Bl.
11-16 Bd. V
Beschluss Bl.
6-10 Bd. V
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und §
10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
04.12.2023
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
29-31/42 (33-38)
Bd. V

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.