Handelsregister · VR 53

Registerinformationen

Evangelischer Arbeiterverein 1854 Würzburg e. V. · Amtsgericht Würzburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Evangelischer Arbeiterverein 1854 Würzburg e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Würzburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 53
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
16.11.2021
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Fritze

Würzburg

Vorstand

Renate Schuhnagl

Würzburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.01.1921 zuletzt geändert am 11.03.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2001 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Der erweiterte Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck des Vereins), 5 (Ehrungen), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Der erweiterte Vorstand), 12 (Der/Die Leiter(in) der Seniornenbegegnungsstätte), 13 (Der/Die Kassenverwalter(in)), 14 (Beurkundung von Beschlüssen); die §§ 14,15,16 werden §§ 15,16,17 .
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit), 2 (Zweck des Vereins), 5 (Ehrungen) und 17 (Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 10, vormals § 11 (Der Vorstand).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.02.1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 43 So.
  • Beschluss Bl. 58 ff, 65 SB;
  • Beschluss Bl. 81 SB; Neue Satzung Bl. 87 SB.
  • Beschluss Bl. 109/109 R SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 111 SB.
  • Beschluss Bl. 120 R SB; Neue Satzung Bl. 125/126 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.