Handelsregister · VR 13
Chronologischer Auszug
Evangelische Stadtmission Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelische Stadtmission Freiburg e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Vorstand: Dengler, Ewald, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 11.06.1900 mit Änderung vom 24.10.2002. | a) 06.04.2006 Friedrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.08.1900 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 167 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 159 ff. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 13 (Der Vorstand) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 26.05.2010 Gabriel b) Geänderte Satzung: AS 225 ff. | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.12011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 25.05.2012 Gabriel b) Geänderte Satzung: AS 305 ff. | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 20.09.2012 Gabriel b) Geänderte Satzung: AS 255 ff. | |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können für einzelne Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. | a) 28.09.2012 Gabriel | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam. Durch Beschluss des Verwaltungsrates kann jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft können die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder jeweils durch Beschluss des Verwaltungsrates von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. | a) 09.09.2014 Gabriel | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrates) beschlossen. | a) 07.03.2018 Fischer b) Satzung: AS 297 ff | ||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand für Finanzen und Administration, dem Vorstand für Pflege und soziale Dienste und dem Vorstand für Diakonische Theologie. Vorsitzender des Vorstands ist die jeweilige für Finanzen und Administration zuständige Person. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft können die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder jeweils durch Beschluss des Verwaltungsrates von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Nicht mehr Vorstand: Dengler, Ewald, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende und Vorstand für Finanzen und Akministration: Potzies, Katja Irina, Berlin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand für Pflege und Soziales: Kleß, Christine, Ebringen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand für Diakonische Theologie: Aufrecht, Norbert Roland, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitglieder haben per Umlaufbeschluss am 04.03.2021 die Änderung der Satzung in § 11 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrates), § 12 (Aufgaben des Verwaltungsrates) und § 13 (Der Vorstand) sowie per Umlaufbeschluss am 23.08.2021 die Änderung der Satzung in § 2 (Zwecke und Aufgaben des Vereins) beschlossen. | a) 03.01.2022 Hürttlen b) Geänderte Satzung: AS 377 ff | |
| 9 | b) Amtsbezeichnung von Amts wegen geändert bei Vorsitzende und Vorstand für Finanzen und Administration: Potzies, Katja Irina, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2022 Hürttlen | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand für Diakonische Theologie: Aufrecht, Norbert Roland, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Vorsitzende und Vorstand für Finanzen und Administration: Potzies, Katja, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2023 Hürttlen | ||
| 11 | b) Nunmehr bestellt als Vorstand für Finanzen und Administration und Vorstand für Pflege und Soziales: Kleß, Christine, Ebringen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand für Diakonische Theologie: Aufrecht, Norbert Roland, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende und Vorstand für Finanzen und Administration: Potzies, Katja, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 19.12.2023 Fischer | ||
| 12 | b) Bestellt als Vorstand für Finanzen und Administration: Futterer, Michael, Walzbachtal, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2024 Fischer | ||
| 13 | b) Amtsbezeichnung von Amts wegen geändert bei Vorstand für Pflege und Soziales: Kleß, Christine, Ebringen, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2024 Nagel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.