Handelsregister · VR 4554
Chronologischer Auszug
Evangelische Jugendfreizeitstätten im Kirchenkreis Düsseldorf e.V. · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Evangelische Jugendfreizeitstätten im Kirchenkreisverband Düsseldorf b) Düsseldorf | a) Der geschäftsführende Vorstand, der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist, besteht aus: a) dem Vereinsvorsitzenden, b) dem Geschäftsführer, c) zwei weiteren vom Vorstand zu wählenden Mitgliedern. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Zum Vorstand gehören weitere Personen, die jedoch nicht Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind zum Abschluß eines Vergleichs zu einer Verzichtsleistung oder zur Anerkennung eines gegnerischen Klageanspruchs nur unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Vorstandes berechtigt. Zum Abschluß von Miet- und Pachtverträgen, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken sowie zu Grundstücksbelastungen und zur Aufnahme von Darlehen bedarf der Geschäftsführende Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Wechselverindlichkeiten darf der Geschäftsführende Vorstand nicht eingehen. b) Vorsitzender: Kemberg, Rainer, Pfarrer, Düsseldorf Geschäftsführer: Langenhorst, Wolf-Dieter, Verwaltungsbeamter, Düsseldorf weiteres Vorstandsmitglied: Mensching, Ulrike, Diplom-Sozialpädagogin, Köln weiteres Vorstandsmitglied: Franke, Heinz-Walter, Verwaltungsrat, Düsseldorf | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.10.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.12.1988 geändert. | a) 05.10.2004 Niemann b) Tag der ersten Eintragung: 03.02.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2004. Satzung Blatt I und Beschlüsse Blatt II, III, IV und V der Akten |
| 2 | a) Evangelische Jugendfreizeitstätten im Kirchenkreis Düsseldorf e.V. | a) Der geschäftsführende Vorstand, der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist, besteht aus: a) dem Vereinsvorsitzenden, b) dem Geschäftsführer, c) zwei weiteren vom Vorstand zu wählenden Mitgliedern. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Zum Vorstand gehören weitere Personen, die jedoch nicht Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind zum Abschluß eines Vergleichs zu einer Verzichtsleistung oder zur Anerkennung eines gegnerischen Klageanspruchs nur unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Vorstandes berechtigt. Zum Abschluß von Miet- und Pachtverträgen, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken sowie zu Grundstücksbelastungen und zur Aufnahme von Darlehen bedarf der Geschäftsführende Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. b) Ausgeschieden sind Geschäftsführer: Langenhorst, Wolf-Dieter, Verwaltungsbeamter, Düsseldorf weiteres Vorstandsmitglied: Franke, Heinz-Walter, Verwaltungsrat, Düsseldorf Neu gewählt wurden Geschäftsführer: Otto, Karl-Hermann, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Dr. Fricke, Martin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.06.2012 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurden der Name des Vereins und die allgemeine Vertretungsregelung geändert. | a) 10.02.2014 Wandres b) Satzung Blatt I der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.