Handelsregister · HRB 4044
Chronologischer Auszug
Evangelische Gemeindepresse GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Evangelische Gemeindepresse GmbH b) Stuttgart c) Betrieb von Verlagsgeschäften aller Art, insbesondere die Wahrnehmung der Titelund Lizenzrechte betr. "Evangelisches Gemeindeblatt für Württemberg" und "Stuttgarter Evangelisches Sonntagsblatt". Die Gesellschaft ist ausßerdem befugt, alle anderen Geschäfte auf dem Gebiet der Publizistik und der Medien in Schrift, Ton und Bild mit sämtlichen Nebengeschäften zu betreiben. | 400.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Friedrich, Bernd-Rüdiger, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.04.1970 zuletzt geändert am 18.12.2000 | a) 01.12.2005 Appel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2005. Tag der ersten Eintragung: 14.05.1970 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 133 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart | b) Mit der "Verlag und Buchhandlung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 1228) wurde am 27.10.2010 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.10.2010 zugestimmt hat. | a) 14.12.2010 Reverts b) Fall 4 | |||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Zeithammer, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Friedrich, Bernd-Rüdiger, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2011 Reverts b) Fall 5 | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert; nun: der Betrieb von Verlagsgeschäften aller Art, insbesondere die Wahrnehmung der Titelund Lizenzrechte betreffend "Evangelisches Gemeindeblatt für Württemberg" und "Stuttgarter Evangelisches Sonntagsblatt" sowie aller anderen Geschäfte auf dem Gebiet der Publizistik und der Medien in Schrift, Ton und Bild mit sämtlichen Nebengeschäften. Die Gesellschaft kann sich insbesondere soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist- im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben, errichten, pachten oder ihre Vertretung übernehmen sowie solche Beteiligungen oder Vertretungen wieder aufgeben. | Stammkapital nun: 205.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 483,25 EUR auf 205.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 10.05.2011 Reverts b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.