Handelsregister · VR 724 EC

Chronologischer Auszug

Evangelische Freikirche Eckernförde e.V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Maranatha-Gemeinde Evangelische Freikirche
Eckernförde e.V.

b)
Eckernförde
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Lehnung, Bernd, *XX.XX.XXXX, Eckernförde

Vorstandsmitglied:

2.
Bober, Mathias, *XX.XX.XXXX, Eckernförde
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 03.04.1993
zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.06.1993.
a)
17.11.2006
Hildebrand
b)
Tag der ersten Eintragung:
28.05.1993

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Lehnung, Bernd

Vorstandsmitglied:
3.
Bömer, Philipp, *XX.XX.XXXX, Eckernförde
a)
16.02.2012
Forker
3b)
Vorstandsmitglied:
4.
Henopp, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Eckernförde

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Bober, Mathias
a)
28.10.2015
Wendt
4a)
Evangelische Freikirche Eckernförde e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden
und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften
zweier Personen des Vorstands nötig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz
des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Organe des Vereins und gesetzliche Vertretung), § 5 (Mitgliederversammlung),
§ 6 (Vorstand und Gemeindeleitung), § 7 (Haushalt), § 8 (Schlichtung) und § 10 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
Der Name des Vereins ist geändert. Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Organe des Vereins und gesetzliche Vertretung) und
§ 5 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
02.11.2016
Wendt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.