Handelsregister · VR 724 EC
Chronologischer Auszug
Evangelische Freikirche Eckernförde e.V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Maranatha-Gemeinde Evangelische Freikirche Eckernförde e.V. b) Eckernförde | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorstandsmitglied: 1. Lehnung, Bernd, *XX.XX.XXXX, Eckernförde Vorstandsmitglied: 2. Bober, Mathias, *XX.XX.XXXX, Eckernförde | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 03.04.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.06.1993. | a) 17.11.2006 Hildebrand b) Tag der ersten Eintragung: 28.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Lehnung, Bernd Vorstandsmitglied: 3. Bömer, Philipp, *XX.XX.XXXX, Eckernförde | a) 16.02.2012 Forker | ||
| 3 | b) Vorstandsmitglied: 4. Henopp, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Eckernförde Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Bober, Mathias | a) 28.10.2015 Wendt | ||
| 4 | a) Evangelische Freikirche Eckernförde e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften zweier Personen des Vorstands nötig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Organe des Vereins und gesetzliche Vertretung), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vorstand und Gemeindeleitung), § 7 (Haushalt), § 8 (Schlichtung) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Organe des Vereins und gesetzliche Vertretung) und § 5 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 02.11.2016 Wendt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.