Handelsregister · VR 18234
Chronologischer Auszug
Evangelische Aktion Kreuzberg e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelische Aktion Kreuzberg e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist die Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder, wovon einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muß, erforderlich. b) Vorsitzender: 1. Schacke, Rainer, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Linke, Matthias, Berlin Schriftführer: 3. Schacke, Christine, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 4. Eisen, Doris, *XX.XX.XXXX, Wustermark-Elstal | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 02.12.1997 mit Änderung und Neufassung vom 25.03.1998. | a) 23.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 22-25 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 6 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 11.01.2007 Hanney b) Beschluss Bl.62,66 | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, wobei ein Vorstandsmitglied entweder der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist die Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder, wovon einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss, erforderlich. | a) 09.07.2007 Hanney | ||
| 4 | b) Änderung zu Nr. 4: Vorstandsmitglied: Eisen, Doris, *XX.XX.XXXX, Wustermark-Elstal Kassiererin: 5. Piasetzki, Annedore, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 04.09.2007 Hanney | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2009 hat die Änderung der Satzung in der Präambel und in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 11.02.2009 Hanney b) Beschluss Bl.92,93 | ||
| 6 | b) Nicht mehr Kassiererin: 5. Piasetzki, Annedore Kassiererin: 6. Nowak, Inge, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 23.06.2011 Hanney | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Eisen, Doris Vorstandsmitglied: 7. Manthey-Gutenberger, Tanja, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 03.09.2013 Dambietz | ||
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Organe) beschlossen. | a) 16.04.2018 Hanney b) Beschluss Bl.122,123 (Bl. 115-119) | ||
| 9 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Linke, Matthias Nicht mehr Kassiererin: 6. Nowak, Inge stellvertretende Vorsitzende: 8. Bischop, Dörte, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 9. Scheer, Jonathan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 05.11.2021 Meyer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.