Evangelisch-lutherisches Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rotenburg (Wümme)
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 170087
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
21.11.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder zwei Personen. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, sind zwei Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Astrid Wallbaum
Scheeßel
Vorstand
Matthias Richter
Rotenburg (Wümme)
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.08.1905 zuletzt geändert am 04.06.2002
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vereinsorgane), § 10 (Das Kuratorium) und § 16 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 6, 10, 18 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zwecke und Aufgaben des Vereins) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl.127 ff
Tag der ersten Eintragung: 14.11.1905 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.09.2006.
Satzung Blatt 75 ff. Bd. III der Akten
Allgemeine Vertretungsregelung Sp. 3 a) von Amts wegen ergänzt.
Satzung Blatt 128 der Akten
Satzung Blatt 172-179 Band III der Akten
Geänderte Allgemeine Vertretungsregelung Spalte 3 a) aufgrund der Satzungsneufassung vom 09.09.2020 von Amts wegen ergänzt.
Die Vertretungsbefugnis umfasst Finanzangelegenheiten, Bausachen, Verwaltungs- und Personalangelegenheiten. Die besondere Vertreterin ist innerhalb ihres Geschäftskreises bis zu einem Geschäftswert von 100.000,-- € im Einzelfall allein vertretungsbefugt. Darüber hinausgehende Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Vorstandes bzw. des Kuratoriums.
Fall 17
Beschluss Blatt 17 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 21 - 35 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 55-70 Band IV der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.