Handelsregister · VR 1422

Chronologischer Auszug

Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaft Westerholt-Bertlich (Gemeinschaft in der Landeskirche) · Amtsgericht Recklinghausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaft (Gemeinschaft in
der Landeskirche)

b)
Herten
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen:
a) dem Vorsitzenden des Ältestenrats,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ältestenrats,
c) einem weiteren Ältesten.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender des Ältestenrats:
Wilk, Helmut, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender des Ältestenrats:
Krause, Martin, Herten, *XX.XX.XXXX
Weiterer Ältester:
Wilk, Thomas, Herten, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 09.08.1925 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 28.01.1996 geändert.
a)
13.09.2004
Krischik

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.01.1926
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.09.2004.
Satzung Blatt 232 ff. HB
2b)
Nicht mehr
Weiterer Ältester:
Wilk, Thomas, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt:
Weiterer Ältester:
Fischer, Klaus, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2006
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 1-2 SB
3a)
Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaft Westerholt-
Bertlich (Gemeinschaft in der Landeskirche)
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 7
(Mitgliederversammlung), 8 (Ältestenrat/Vorstand), 11 (Besondere Pflichten der
Gemeinschaft), 13 (Wirtschaftsführung, Prüfung) beschlossen.
Im übrigen wurde die Satzung abgeändert und neu gefasst.
a)
02.04.2008
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 7 ff. SB,
Satzung
Blatt 12 ff. SB.
Vereinsname von Amts wegen
berichtigt - siehe Bl. 214 und 232
Hauptband.
4a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen:
a) dem Vorsitzenden des Ältestenrats,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ältestenrats,
c) einem weiteren vertretungsberechtigten Ältesten.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Bei folgenden Rechtsgeschäften ist für ihre Wirksamkeit
die schriftliche Zustimmung des Hauptvereins der
Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaften e.V. mit
Sitz in Bochum erforderlich:
a) Beleihung von unbeweglichem Vermögen ab 50.000
EUR,
b) Erwerb und Veräußerung von Haus- und Grundbesitz,
c) Kreditaufnahme ab 50.000 EUR
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde insgesamt abgeändert und vollständig neu gefasst.
a)
13.01.2011
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 19 ff. SB;
Satzung
Blatt 24 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.