Handelsregister · VR 663

Chronologischer Auszug

Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaft Iserlohn (Gemeinschaft in der Landeskirche) e.V. · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisch-Lutherische Gebetsgemeinschaft Iserlohn
(Gemeinschaft in der Landeskirche) e.V.

b)
Iserlohn
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Für eine Beleihung bei unbeweglichem Vermögen über
1/3 des Verkehrswertes hinaus, für einen Erwerb und
eine Veräußerung von Haus- und Grundbesitz sowie bei
Kreditaufnahmen über 1/3 des Gesamtvermögens des
Vereins ist die schriftliche Zustimmung des Hauptvereins
erforderlich.

b)
Weiterer Ältester:
Schönwald, Willi, Iserlohn, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender des Ältestenrates:
Kostrewa, Johannes, Hemer, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender des Ältestenrates:
Tesche, Siegmar, Hemer, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.01.1971 zuletzt geändert am 26.11.1995

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender des Ältestenrates, Stellvertretender Vorsitzender des Ältestenrates, ein
weiterer Ältester.
a)
15.03.2005
Ventur

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.04.1971
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.03.2005.

Satzung Bl. I d. A.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2007 hat die Änderung der §§ 7
(Mitgliederversammlung), 8 (Ältestenrat, Vorstand), 11 (Besondere Pflichten der
Gemeinschaft), 13 (Wirtschaftsführung, Prüfung) und 17 (Änderung und Inkrafttreten der
Satzung) sowie den Wegfall des § 18 (Übergangsregelung) der Satzung beschlossen.
a)
26.06.2007
Ventur

b)
Protokoll Bl. 137 - 138 d. A.
Satzung Bl.I d. A.
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die schriftliche Zustimmung des Hauptvereins ist
erforderlich
a) bei einer Beleihung von unbeweglichem Vermögen ab
50.000,-- EUR
b) bei einem Erwerb und einer Veräußerung von Hausund Grundbesitz
c) bei Kreditaufnahmen ab 50.000,-- EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Zweck und
Mitteilungsblatt), 4 (Mitgliedschaft und Beiträge), 6 (Wechsel, Austritt, Ausschluss und
Erlöschen der Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Ältestenrat (Vorstand)), 11
(Besondere Pflichten der Gemeinschaft), 12 (Vermögen), 15 (Auflösung, Schließung) und
17 (Änderungen und Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen.
a)
13.04.2010
Ventur

b)
Protokoll Bl. 152 - 157 d. A.

Satzung Bl. I d.A.
4b)
Gewählt durch die Mitgliederversammlung vom
26.02.2012:
Vorsitzender des Ältestenrates:
Schönwald, Frank, Iserlohn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender des Ältestenrates:
Kostrewa, Johannes
a)
03.05.2012
Ventur
b)
Protokollauszug Bl. 162 - 163 d.
A.
5b)
Gewählt durch die Mitgliederversammlung vom
07.05.2017:
Stellvertretender Vorsitzender des Ältestenrates:
Schönwald, Carsten, Iserlohn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender des Ältestenrates:
Tesche, Siegmar, Hemer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Weiterer Ältester:
Schönwald, Willi, Iserlohn, *XX.XX.XXXX
a)
21.12.2017
Vornweg

b)
Protokollauszug Bl. 169 - 170 d.
A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.