Handelsregister · VR 3352
Chronologischer Auszug
Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Gusternhain · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Gusternhain b) Breitscheid-Gusternhain | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Beschlüsse sollen einstimmig gefasst werden. b) 1. Vorsitzender: Theis, Jürgen, Ziehsteinmacher, Breitscheid-Gusternhain Notvorstand gemäß § 29 BGB: Meyer, Dieter, Breitscheid vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden. | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.09.1978 | a) 03.01.2006 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 22.12.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Von Amts wegen berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Theis, Jürgen, Ziehsteinmacher, Breitscheid-Gusternhain Nicht mehr Notvorstand gemäß § 29 BGB: Meyer, Dieter, Breitscheid Bestellt als 1. Vorsitzender: Kolb, Jürgen, Breitscheid, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Bastian, Achim, Breitscheid, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2006 Kaiser b) Blatt 62 Reg. A. | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Kolb, Jürgen, Breitscheid, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Bastian, Achim, Breitscheid, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Dr. Gilbert, Peter, Breitscheid, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Hofmann, Jens, Breitscheid, *XX.XX.XXXX | a) 10.08.2021 Kaiser b) Blatt 68 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.