Handelsregister · VR 100617

Chronologischer Auszug

Evang. Pfarrverein in Baden e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evang. Pfarrverein in Baden e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sind Vorstand im
Sinne des § 26 BGB; sie haben die Stellung eines
gesetzlichen Vertreters und vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich.

b)
Vorsitzender:
Schärr, Matthias, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Sutter, Reinhard, Pfarrer, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.05.1901 in der Neufassung vom 10.05.1971 mit Änderung vom
11.09.1977 und 13.10.2013.
a)
14.05.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.08.1901
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Zweckbestimmung), § 15 (Vorstand) und Schlussformulierung beschlossen.
a)
21.12.2016
Walter

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 7-12
3b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Royar, Stefan, Weinheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schärr, Matthias, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2021
Sauter
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sind Vorstand im
Sinne des § 26 BGB; sie haben die Stellung eines
gesetzlichen Vertreters und vertreten den Verein jeweils
einzeln gerichtlich und außergerichtlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
01.06.2022
Sauter

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 35-42

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.