Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.03.1926 zuletzt geändert am 19.09.1995
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2002 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeitrag), 8 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Jahresabschluss und Verwendung des Ergebnisses) und 11 (Niederschrift der Beschlüsse) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2013 hat die Änderung des § 3 Abs. 3 (Selbstlosigkeit) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 33 - 36 So.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu vier Stellvertretern und dem jeweiligen Pfarramtsvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg-Ziegelstein.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.