Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Betrag von 3.000,- DM übersteigen, nur mit Zustimmung des Gesamtvorstandes vorgenommen werden dürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans Meyerhöfer
Nürnberg
Vorstand
Rolf Rabenstein
Nürnberg
Vorstand
Christine Rinka
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.1904 zuletzt geändert am 21.03.1993
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 ff. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.