Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Pastor), dem Gemeindeschriftführer und dessen Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vor Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundvermögen ist der Vorstand verpflichtet, die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliederversammlung und des Gesamtvereins einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Klaus Bielke
Zölkow
274
Nicolas Parenza
Rastow
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2014-04-18
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