Errichtung und der Vertrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Eine Tätigkeit, welche nach § 34c Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedarf, ist der Gesellschaft jedoch nicht gestattet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ewald Friedrich
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.11.2003 mit Änderung vom 11.02.2004. Die Hauptversammlung vom 22.12.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1.1 (Firma, bisher: Bürgermeister Verwaltungs AG), § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Selters (bisher Limburg a.d. Lahn HRB 3653) nach Frankfurt am Main § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.04.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Übertragung von Aktien, Vorerwerbsrecht) und 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 90/15 E) vom 01.04.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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