Entwicklung, Herstellung, Wartung und Vertrieb von Produkten im Bereich der öffentlichen Telekommunikation und der Computer-Telefonie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marshall E. Kavesh
München
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Hans Huber
München
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Walter Rott
Germering
Vorstand
Wolfgang Huber
Gilching
Vorstand
Metin Sezer
München
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.06.2000 zuletzt geändert am 13.12.2000
Die Hauptversammlung vom 28.08.2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Grundkapitals um 2393480,01 EUR auf 2500000 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2001 hat ferner die Schaffung eines weiteren Genehmigten Kapitals und eines Bedingten Kapitals, sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) beschlossen. Das bisherige Genehmigte Kapital wurde angepaßt.
Die Hauptversammlung vom 19.12.2002 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals (2000/1) und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2002/I) und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Änderung des am 28.08.2001 beschlossenen Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 24.02.2016 gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.10.2015 die Einziehung eigener Aktien und die Änderung des § 4 (Grundkaptial) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ECT European Computer Telephony GmbH mit dem Sitz in München (AG München, HRB 120328) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2000 mit Nachtrag vom 21.07.2000.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 37 So.
Beschluß Bl. 44 SB Neue Satzung Bl. 57 SB.
Beschluss Bl. 60 SB; neue Satzung Bl. 63 SB;
Beschluss Bl. 75 SB; neue Satzung Bl. 76 SB;
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 28.08.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.11.2006 gegen Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 500000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2001/1).
Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.12.2002 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21.01.2008 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 250.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2002/I).
Das Genehmigte Kapital vom 06.06.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/1) wurde aufgehoben.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2001 geändert durch Beschluss vom 30.06.2006 um 249958 EUR im Rahmen eines Stock Options Programms bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.