Handelsregister · VR 320388

Chronologischer Auszug

Europäischer Forschungs- und Förderverein der Lymphologie e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Europäischer Forschungs- und Förderverein der Lymphologie
e.V.

b)
Hinterzarten
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Je zwei
Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Földi-Börcsök, Eitel, Feldberg Schwarzwald,
*XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Martin, Klaus Peter, Kirchzarten, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Ambs, Karin, Emmendingen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Maier, Günter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater,
Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.09.2002
a)
30.09.2014
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.09.2003
Satzung AS. 15 ff.
2b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Maier, Günter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater,
Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Földi, Christian, geb. Eismann, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzende:
Dr. Földi-Börcsök, Etel, geb. Börcsök, Feldberg
Schwarzwald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) und in § 12 (Liquidation) beschlossen.
a)
25.08.2017
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 109 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.