Handelsregister · VR 20004

Chronologischer Auszug

Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Europäischer Verein für Unfallforschung und Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist, und
dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder
der Schriftführer, gemeinschaftlich vertreten.

b)
Vorsitzender:

1.
Schal, Stephan, *XX.XX.XXXX, Krummesse

Schriftführer/stellvertretender Vorsitzender:

2.
Fürbeth, Volker, *XX.XX.XXXX, Erlangen

Kassierer:

3.
Meyer, Stefan, *XX.XX.XXXX, Klempau

Vorstandsmitglied:
4.
Dr. Priester, Johannes, *XX.XX.XXXX, Püttlingen

Vorstandsmitglied:

5.
Hahn, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

6.
Rohm, Michael, *XX.XX.XXXX, Telgte

Vorstandsmitglied:

7.
Wanderer, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 30.11.1999
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 04.06.2005
a)
19.09.2006
Robertz
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 8-18
Beschluss Bl. 42,
58, 66
2a)
Europäische Vereinigung für Unfallforschung und
Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, darunter der
Vorsitzende, der Schriftführer, der zugleich Stellvertreter
des Vorsitzenden ist und der Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der
Vorsitzende oder der Schriftführer.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
25.03.2011
Hanney
b)
Satzung
Bl.92-101
Beschluss Bl.88
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 12 (Aufgaben des
Vorstandes) beschlossen.
a)
21.07.2017
Hanney
b)
Beschluss
Bl.118-127,147
(Bl.131-140)
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
23.02.2018
Hanney
b)
Beschluss
Bl. 158-168a
(171-180)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.