Handelsregister · VR 20004
Chronologischer Auszug
Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Europäischer Verein für Unfallforschung und Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist, und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer, gemeinschaftlich vertreten. b) Vorsitzender: 1. Schal, Stephan, *XX.XX.XXXX, Krummesse Schriftführer/stellvertretender Vorsitzender: 2. Fürbeth, Volker, *XX.XX.XXXX, Erlangen Kassierer: 3. Meyer, Stefan, *XX.XX.XXXX, Klempau Vorstandsmitglied: 4. Dr. Priester, Johannes, *XX.XX.XXXX, Püttlingen Vorstandsmitglied: 5. Hahn, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 6. Rohm, Michael, *XX.XX.XXXX, Telgte Vorstandsmitglied: 7. Wanderer, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 30.11.1999 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 04.06.2005 | a) 19.09.2006 Robertz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8-18 Beschluss Bl. 42, 58, 66 |
| 2 | a) Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse, EVU-Ländergruppe Deutschland e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Schriftführer, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist und der Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 25.03.2011 Hanney b) Satzung Bl.92-101 Beschluss Bl.88 |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen. | a) 21.07.2017 Hanney b) Beschluss Bl.118-127,147 (Bl.131-140) | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 23.02.2018 Hanney b) Beschluss Bl. 158-168a (171-180) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.