Handelsregister · VR 8080
Chronologischer Auszug
Europäische Akademie der Natur- und Geisteswissenschaften e.V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Europäische Akademie der Naturwissenschaften b) Hannover | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende. b) Vorsitzender: Tyminskiy, Vladimir, Hannover, *XX.XX.XXXX 1. stellv. Vorsitzender: Dr. Hahn, Helmut, Berlin, *XX.XX.XXXX 2. stellv. Vorsitzender: Melik-Ohanjanzan, Rafik, Eriwan (Armenien), *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.01.2002 | a) 05.04.2006 Schröter b) Satzung Bl. 20 - 30 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 17.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006. |
| 2 | a) Name geändert, nun: Europäische Akademie der Natur- und Geisteswissenschaften e.V. | b) Nicht mehr 1. stellv. Vorsitzender: Dr. Hahn, Helmut, Berlin, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. stellv. Vorsitzender: Melik-Ohanjanzan, Rafik, Eriwan (Armenien), *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. stellv. Vorsitzender: Dr. Tyminskiy, Georgy, Hannover, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellv. Vorsitzende: Dr.-Ing. Zemskova, Inna, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 01.06.2012 Irmscher b) Beschluss Blatt 54 - 57 der Akten Satzung Blatt 58 - 67 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.