HRB 9400

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neutraubling
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.11.2018
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Klöckner

Planegg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ARTXPRESS GmbH Barbing-Rosenhof
  2. ARTXPRESS GmbH Neutraubling

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines Verlages und Großhandels, der Nutzungsrechte an Motiven erwirbt, Druckerzeugnisse mit diesen Motiven selbst produziert und/oder veredelt bzw. produzieren und/oder veredeln lässt, sowie Druckerzeugnisse und Lizenzen weltweit veräußert. Zusätzlich werden die dazu erforderliche Lagerhaltung, Kommissionierung, Versendung sowie weitere Dienstleistungen auch für Dritte im Bereich Logistik erbracht.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
06.03.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München

Dem Gläubigerausschuss wird der Ersatz der Auslagen wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
xxx EUR

Der Schuldnerin wird gestattet für die Rechnung des Kassenprüfers Joachim Kraemer vom 10.09.2025 (Rechnungsnummer 0772/2025 i.H.v. xxx EUR) den Auslagenvorschuss aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Schuldnerin vom 25.02.2026.

Die Überwachung und Prüfung des Geldverkehrs ist Aufgabe und Pflicht des Gläubigerausschusses. Diese Pflicht kann auf einen Kassenprüfer deligiert werden. Bei den hierfür angefallenen Kosten handelt es sich um Auslagen des Gläubigerausschusses, welche aus der Masse erstattungsfähig sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
06.02.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München

Dem Gläubigerausschuss wird der Ersatz der Auslagen wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
xxx EUR

Der Schuldnerin wird gestattet für die Rechnung des Kassenprüfers Joachim Kraemer vom 22.01.2025 (Rechnungsnummer 0046/2025 i.H.v. xxx EUR) den Auslagenvorschuss aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Schuldnerin vom 24.01.2025

Die Überwachung und Prüfung des Geldverkehrs ist eine der Aufgaben und Pflichten des Gläubigerausschusses. Diese Pflicht kann auf einen Kassenprüfer deligiert werden. Bei den hierfür angefallenen Kosten handelt es sich um Auslagen des Gläubigerausschusses welche aus der Masse erstattungsfähig sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Pommernstraße 17 + 19, 93073
Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Zumpe
Johannes
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München

Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Pommernstraße 17 + 19, 93073
Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Zumpe
Johannes
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München

Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
04.07.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Pommernstraße 17 + 19, 93073
Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Zumpe
Johannes
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München

des Sachwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9400 HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Ges…
HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zumpe, Johannes, München, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
30.11.2017
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
32 IN 278/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Pommernstraße 17 + 19, 93073
Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Zumpe
Johannes
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.12.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.11.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9400 HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesells…
HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.09.2017 (Az. 32 IN 278/17) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 32 IN 278/17 · EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
32 IN 278/17
Wirksam am
01.09.2017
Registerbezug
Regensburg, HRB 9400
32 IN 278/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Pommernstraße 17 + 19, 93073
Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Zumpe
Johannes, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München
Geschäftszweig: Betrieb eines Verlags und Großhandels
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2017 um 09.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.10.2017 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.11.2017
10:30 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.11.2017
10:30 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser
besteht aus den Mitgliedern:
8.1 Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
(Ansprechpartner Herr Reiner Mühlbayer)
8.2 KMH Kunststoff Metallhandel GmbH & Co. KG (Ansprechpartner: GF der
Komplementärin Mario Fuchs)
8.3 SPIN AG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg (Ansprechpartner: Vorstand
Fabian Rott)

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.06.2017 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.09.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9400 HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Bestellt: Geschäftsführer: Klöckner, Thomas, Planegg, *XX.XX.XXXX; Zumpe, Johannes, München…
HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Bestellt: Geschäftsführer: Klöckner, Thomas, Planegg, *XX.XX.XXXX; Zumpe, Johannes, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9400 HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Depa, Anna-Jadwiga, Köfering, *XX.XX.XXXX.
HRB 9400: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Depa, Anna-Jadwiga, Köfering, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9400 EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *X…
EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9400 EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gürster, Bernhard, Kirchroth, OT Pittrich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ges…
EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gürster, Bernhard, Kirchroth, OT Pittrich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9400 ARTXPRESS GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschloss…
ARTXPRESS GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: EUROGRAPHICS International World of Pictures GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Verlages und Großhandels, der Nutzungsrechte an Motiven erwirbt, Druckerzeugnisse mit diesen Motiven selbst produziert und/oder veredelt bzw. produzieren und/oder veredeln lässt, sowie Druckerzeugnisse und Lizenzen weltweit veräußert. Zusätzlich werden die dazu erforderliche Lagerhaltung, Kommissionierung, Versendung sowie weitere Dienstleistungen auch für Dritte im Bereich Logistik erbracht. Die EUROGRAPHICS International GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 5858) und die EUROGRAPHICS The World of Pictures GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 5967) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 03.12.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger verscholzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 9400 ARTXPRESS GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Sulzenbacher, Johannes, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
ARTXPRESS GmbH, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Sulzenbacher, Johannes, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9400 ARTXPRESS GmbH, Barbing-Rosenhof (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue…
ARTXPRESS GmbH, Barbing-Rosenhof (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neutraubling. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.