HRB 9007
EUROGRAPHICS AG
aktuell 32 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Pommernstraße 19, 93073 NeutraublingGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neutraubling
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 31.10.2018
- Datenstand
- 2026-01-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Klöckner
Planegg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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ELECTROHUG GmbH
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-01-06 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-01-06 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- EUROGRAPHICS AG Barbing
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Verlages, der Nutzungsrechte an Motiven erwirbt, Druckerzeugnisse mit diesen Motiven selbst produziert und/oder veredelt bzw. produzieren und/oder veredeln lässt, sowie Druckerzeugnisse und Lizenzen weltweit veräußert.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 23.12.2022
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152 Planegg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 01.06.2021
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 20.10.2020
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 29.09.2020
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 09.12.2019
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 07.08.2019
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 08.11.2018
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Zumpe, Johannes, München, *…
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 12.06.2018
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.:
LS-KL/RM-007/17
Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 18.01.2018
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Verfahren über den Antrag d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH,
Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Geschäftszweig: Betrieb eines Verlags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2017 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.10.2017 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 28.11.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 28.11.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern:
- Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
(Ansprechpartner Herr Reiner Mühlbayer)
- KMH Kunststoff Metallhandel GmbH & Co. KG, Glasfaserstraße 8, 93055
Regensburg (Ansprechpartner: GF der Komplementärin Mario Fuchs)
- SPIN AG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg (Ansprechpartner: Vorstand Fabian
Rott)
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.06.2017 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.09.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 52 IN 279/17
- Wirksam am
- 16.01.2018
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.:
LS-KL/RM-007/17
erlässt das Amtsgericht Regensburg am 15.01.2018 folgenden
Beschluss
1. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2017 wurde bislang nicht wirksam
veröffentlicht.
2. Durch die verspätete Veröffentlichung sind die Termine und Fristen wie folgt
abzuändern
Zif. 4 des Beschlusses vom 01.09.2017 (Anmeldefrist): Montag, der 05.02.2018
Zif. 5 und 6 des Beschlusses vom 01.09.2017 (Berichts- und Prüftermin):
Mittwoch, der 21.03.2018, 10:00 Uhr
Darüber hinaus verbleibt es beim Beschluss vom 01.09.2017. Die bereits
erfolgten Anmeldungen sind wirksam.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.01.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.09.2017 (Az. 52 IN 279/17) das Inso…
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX; Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Kl…
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Depa, Anna-Jadwiga, Köfering, *XX.XX.XXXX.
HRB 9007 HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung…
HRB 9007 HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Streichung der §§ 4 (Einziehung von Aktien), 11 (Erbfolge; Chinesische Klausel) und…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Grundkapital, Aktien), 8 ( Einberufung der Hauptversammlung), 9 (Vorsitz…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012, Az…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012 Az.: 1 KH O 6527/12 h…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Bestellt: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund des am 24.09.2010 beschlossenen Bedingten Kapitals (2010/I) wurden 74.700 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit B…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, OT Pittrich, *XX.XX.XXXX.
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 24.09.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, Bedingtes…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 27.08.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 75.300,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, …
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Ausgeschieden: Vorstand: Sulzenbacher, Johannes, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Die Entwürfe der Verschmelzungsverträge zwischen der Gesellschaft und der artmedia.de GmbH (AG Regensburg HRB 9402), PLATIN ART GmbH (…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die artmedia.de GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg H…
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Barbing (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling). Die Hauptversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neutrau…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.