HRB 9007

EUROGRAPHICS AG

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 32 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neutraubling
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
31.10.2018
Datenstand
2026-01-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Thomas Klöckner

Planegg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-01-06 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-01-06 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EUROGRAPHICS AG Barbing

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Verlages, der Nutzungsrechte an Motiven erwirbt, Druckerzeugnisse mit diesen Motiven selbst produziert und/oder veredelt bzw. produzieren und/oder veredeln lässt, sowie Druckerzeugnisse und Lizenzen weltweit veräußert.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

32
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
23.12.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152 Planegg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
24.02.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
20.10.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
29.09.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
09.12.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
07.08.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
08.11.2018
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch den
Vorstand Klöckner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/
17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße
191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17

Die Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Zumpe, Johannes, München, *…
HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pommernstraße 19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Zumpe, Johannes, München, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
12.06.2018
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.:
LS-KL/RM-007/17

Auslagen des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
18.01.2018
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH,
Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Geschäftszweig: Betrieb eines Verlags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2017 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.10.2017 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.11.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.11.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern:
- Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
(Ansprechpartner Herr Reiner Mühlbayer)
- KMH Kunststoff Metallhandel GmbH & Co. KG, Glasfaserstraße 8, 93055
Regensburg (Ansprechpartner: GF der Komplementärin Mario Fuchs)
- SPIN AG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg (Ansprechpartner: Vorstand Fabian
Rott)

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.06.2017 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.09.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 279/17 · EUROGRAPHICS AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
52 IN 279/17
Wirksam am
16.01.2018
Registerbezug
Regensburg, HRB 9007
52 IN 279/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EUROGRAPHICS AG, Pommernstraße 17 + 19, 93073 Neutraubling, vertreten durch die
Vorstände Klöckner Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Egenhofenstraße 29, 82152
Planegg und Zumpe Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Rablstraße 29, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 9007
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger
Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KL/RM-007/17
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lecon Sanierung, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.:
LS-KL/RM-007/17

erlässt das Amtsgericht Regensburg am 15.01.2018 folgenden
Beschluss

1. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2017 wurde bislang nicht wirksam
veröffentlicht.
2. Durch die verspätete Veröffentlichung sind die Termine und Fristen wie folgt
abzuändern

Zif. 4 des Beschlusses vom 01.09.2017 (Anmeldefrist): Montag, der 05.02.2018

Zif. 5 und 6 des Beschlusses vom 01.09.2017 (Berichts- und Prüftermin):
Mittwoch, der 21.03.2018, 10:00 Uhr
Darüber hinaus verbleibt es beim Beschluss vom 01.09.2017. Die bereits
erfolgten Anmeldungen sind wirksam.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.01.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.09.2017 (Az. 52 IN 279/17) das Inso…
HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.09.2017 (Az. 52 IN 279/17) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX; Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Kl…
HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Groß, Michael, Hemau, *XX.XX.XXXX; Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Klöckner, Thomas, Planegg, *XX.XX.XXXX; Zumpe, Johannes, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Depa, Anna-Jadwiga, Köfering, *XX.XX.XXXX.
HRB 9007: EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Prokura erloschen: Depa, Anna-Jadwiga, Köfering, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung…
HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist vollumfänglich durchgeführt. § 3 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.09.2014 geändert. Neues Grundkapital: 1.400.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9007 HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Streichung der §§ 4 (Einziehung von Aktien), 11 (Erbfolge; Chinesische Klausel) und…
HRB 9007:EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 21.07.2014 hat die Streichung der §§ 4 (Einziehung von Aktien), 11 (Erbfolge; Chinesische Klausel) und 12 (Wettbewerbsverbot) sowie die Anpassung der Nummerierung der jeweils nachfolgenden Paragraphen sowie die Änderung der §§ 3 (Grundkapital, Aktien, Genehmigtes Kapital) und - nach neuer Nummerierung - 4 (Vorstand, Vertretung), 5 (Aufsichtsrat), 6 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 7 (Einberufung der Hauptversammlung), 8 (Vorsitz und Beschlussfassung in der Hauptversammlung), 9 (Jahresabschluss Lagebericht, Rücklagen, Gewinnverwendung) und 10 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 350.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Grundkapital, Aktien), 8 ( Einberufung der Hauptversammlung), 9 (Vorsitz…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Grundkapital, Aktien), 8 ( Einberufung der Hauptversammlung), 9 (Vorsitz und Beschlussfassung in der Hauptversammlung) und 13 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012, Az…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012, Az.: 1 HK O 6527/12 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2012/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR auf 1.350.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.01.2013 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 1.350.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) ist damit ausgeschöpft.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012 Az.: 1 KH O 6527/12 h…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012 Az.: 1 KH O 6527/12 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 900.000,00 EUR und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie die Einfügung von § 3 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital) und die Änderung des § 9 ( Vorsitz und Beschlussfassung in der Hauptversammlung) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist vollumfänglich durchgeführt. § 3 Abs. 1(Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.11.2012 geändert. Neues Grundkapital: 1.200.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2012 in Verbindung mit dem Anerkenntnisurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.09.2012, Az.: 1 HK O 6527/12 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.06.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Bestellt: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Bestellt: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund des am 24.09.2010 beschlossenen Bedingten Kapitals (2010/I) wurden 74.700 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit B…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Auf Grund des am 24.09.2010 beschlossenen Bedingten Kapitals (2010/I) wurden 74.700 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 27.02.2012 die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 300.000,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2010/I ist durch Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2012 ausgeschöpft.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, OT Pittrich, *XX.XX.XXXX.
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Ausgeschieden: Vorstand: Gürster, Bernhard, Kirchroth, OT Pittrich, *XX.XX.XXXX.
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HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 24.09.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, Bedingtes…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 24.09.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2010 um 74.700,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von bis zum 24.09.2015 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen, deren Ausgabe von der Hauptversammlung am 24.09.2010 beschlossen wurde..
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HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 27.08.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 75.300,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, …
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Die Hauptversammlung vom 27.08.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 75.300,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien, Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 225.300,00 EUR. Das Genehmigte Kapital aus der Satzung vom 14.08.2002 (Genehmigtes Kapital 2002) wurde aufgehoben.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Ausgeschieden: Vorstand: Sulzenbacher, Johannes, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Ausgeschieden: Vorstand: Sulzenbacher, Johannes, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Die Entwürfe der Verschmelzungsverträge zwischen der Gesellschaft und der artmedia.de GmbH (AG Regensburg HRB 9402), PLATIN ART GmbH (…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Die Entwürfe der Verschmelzungsverträge zwischen der Gesellschaft und der artmedia.de GmbH (AG Regensburg HRB 9402), PLATIN ART GmbH (AG Regensburg HRB 8349) und der COMPIA GmbH (AG Regensburg HRB 9401), jeweils mit Sitz in Neutraubling, wurden mit Schreiben vom 25.01.2010 beim Registergericht Regensburg eingereicht.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die artmedia.de GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg H…
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling.Geschäftsanschrift: Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling. Die artmedia.de GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 9402) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2010 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.02.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.02.2010 auf die Gesellschaft verschmolzen. Die COMPIA GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 9401) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2010 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.02.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.02.2010 auf die Gesellschaft verschmolzen. Die PLATIN ART GmbH mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 8349) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2010 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.02.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.02.2010 auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
EUROGRAPHICS AG, Neutraubling, (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling).Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 9007 EUROGRAPHICS AG, Barbing (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling). Die Hauptversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neutrau…
EUROGRAPHICS AG, Barbing (Pommernstraße 17+19, 93073 Neutraubling). Die Hauptversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neutraubling. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.