Die Durchführung des Versteigerungsgewerbes gemäß § 34 b der Gewerbeordnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Derek Keys
Tyrone
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 2. September 2005
Die Gesellschafterversammlung vom 21. Oktober 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75439) nach Dormagen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der Firma der Gesellschaft beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 9. Januar 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 21 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 33 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 42 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 46 ff. Sonderband
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