Handelsregister · VR 9258

Chronologischer Auszug

Eulalia Eigensinn - e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunikation und Aktion für Frauen - Eulalia Eigensinn - e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000.- DM pro Jahr
überschreiten, sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Brandenburg, Ingrid, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Vollmer, Adelheid, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Krause, Marion, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 08.09.1987
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 05.09.1988
a)
23.10.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 6-11
Beschluss Bl.
15/16, 25/26
2b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Vollmer, Adelheid

zweite Vorsitzende:
4.
Scharf-Krüger, Ingeborg, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.02.2012
Pietsch
3b)
Nicht mehr Schatzmeister:
3. Krause, Marion

Schatzmeisterin:
5.
Kranz, Elisabeth, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.03.2015
Kalinowski
4a)
Eulalia Eigensinn - e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000.- DM pro Jahr
überschreiten, sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber
Dritten wird in der Weise beschränkt, dass es zur Aufnahme von Darlehen und Beteiligung an Geserllschaften der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:

4. Scharf-Krüger, Ingeborg

zweite Vorsitzende:

6.
Burda, Susanne Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin

besonderer Vertreterin gem. § 30 BGB:
7.
Milata, Franziska Aba, *XX.XX.XXXX, Berlin

Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, Verwaltung der Zuwendungsmittel der öffentlichen Hand und
Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall
nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von
120.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen
vertritt sie den Verein gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der
Vertretung vor Gerichten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung), § 2 (Zweck, Leistung,
Vermögen), § 3 (Vereinsmitgliedschaft) und § 5
(Organe des Vereins) beschlossen.
a)
05.01.2023
Mitschke
b)
Beschluss
Bl.97-98
(103-106)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.