Handelsregister · VR 9258
Chronologischer Auszug
Eulalia Eigensinn - e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kommunikation und Aktion für Frauen - Eulalia Eigensinn - e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000.- DM pro Jahr überschreiten, sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen. b) erster Vorsitzender: 1. Brandenburg, Ingrid, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Vollmer, Adelheid, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Krause, Marion, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 08.09.1987 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 05.09.1988 | a) 23.10.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-11 Beschluss Bl. 15/16, 25/26 |
| 2 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Vollmer, Adelheid zweite Vorsitzende: 4. Scharf-Krüger, Ingeborg, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 15.02.2012 Pietsch | ||
| 3 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 3. Krause, Marion Schatzmeisterin: 5. Kranz, Elisabeth, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 20.03.2015 Kalinowski | ||
| 4 | a) Eulalia Eigensinn - e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000.- DM pro Jahr überschreiten, sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass es zur Aufnahme von Darlehen und Beteiligung an Geserllschaften der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. b) Nicht mehr zweite Vorsitzende: 4. Scharf-Krüger, Ingeborg zweite Vorsitzende: 6. Burda, Susanne Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin besonderer Vertreterin gem. § 30 BGB: 7. Milata, Franziska Aba, *XX.XX.XXXX, Berlin Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, Verwaltung der Zuwendungsmittel der öffentlichen Hand und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 120.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt sie den Verein gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung), § 2 (Zweck, Leistung, Vermögen), § 3 (Vereinsmitgliedschaft) und § 5 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 05.01.2023 Mitschke b) Beschluss Bl.97-98 (103-106) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.