Handelsregister · VR 701401

Chronologischer Auszug

Ettlinger Airsoft Verein e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ettlinger Airsoft Verein e.V.

b)
Ettlingen
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

Bei Ausgaben über 500,00 Euro (Einzelsumme) muss
die Zustimmung der Mitglieder durch die
Mitgliederversammlung oder per namentlicher
Abstimmung im Internet-Forum oder per Fax oder Brief
eingeholt werden.

b)
1. Vorsitzender:
Leopold, Steffen Christopher, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Müller, Jens, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.03.2016 mit Änderung vom 26.04.2016.
a)
17.05.2016
Walter

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 15-22
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands) beschlossen.
a)
13.07.2017
Hartmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 25-32
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kurz, Patrick, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Müller, Frank, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Leopold, Steffen Christopher, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Müller, Jens, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 07.04.2019 und 29.09.2019 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
02.12.2019
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 99 ff
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Mitgliedsbeiträge/Umlagen), § 7 (Vorstandschaft), § 12 (Vorstand) und
§ 16 (Protokollierung) beschlossen.
a)
05.10.2021
Lamadé
b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 147 ff
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Sie
vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

Bei Einstellung und Entlassung von Angestellten,
gerichtlicher Vertretung und Anzeigen, Aufnahme von
Krediten, Erwerb, Belastung und Veräußerung von
Immobilien, Gründung, Erwerb und Veräußerung von
Gesellschaften oder Geschäftsanteilen von
Gesellschaften wird der Verein durch alle drei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Warga, Benjamin, Insheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Müller, Frank, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Vorsitzender:
Kurz, Patrick, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Schmidt, Tim Menno, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2023 hat die Neufassung der Satzung insbesondere
in § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
10.05.2023
Gastgeb

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 172 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.