Handelsregister · HRB 6475

Registerinformationen

ETM Venture Capital AG · Amtsgericht Würzburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ETM Venture Capital AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Würzburg
Geschäftsanschrift
Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6475
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
25.07.2018
Abrufstand
28.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Unternehmensberatung insbesondere bei Beteiligungsunternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jochen Knoesel

Würzburg

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.11.1998 zuletzt geändert am 29.10.2001
  • Die Hauptversammlung vom 28.07.2016 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um -105.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 16.08.2017 aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28.07.2016 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um -94.500,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 09.04.2018 aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 30.11.2017 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um -85.050,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 525.000,- Euro durch Ausgabe von bis zu 525.000 Stückaktien zu erhöhen. Die Aktionäre erhalten nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligung an der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neu ausgegebenen Aktien.Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend § 186 Abs.5 AktG anstelle eines Kreditinstituts auch einen Dritten, der nicht Kreditinstitut ist, einzuschalten. Dabei können die Aktien zum rechnerischen Nennwert ausgegeben und zunächst nur teilweise eingezahlt werden, wenn sich der zum Bezug zugelassene Dritte verpflichtet, die Aktien den Aktionären nach Maßgabe ihrer Beteiligungsquote zu dem von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Ausgabebetrag anzubieten und den erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht der Aktionäre). Insoweit kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgechlossen werden.Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der Ausnützung des genehmigten Kapitals anzupassen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.02.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 77 So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.