Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Unternehmensberatung insbesondere bei Beteiligungsunternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Knoesel
Würzburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1998 zuletzt geändert am 29.10.2001
Die Hauptversammlung vom 28.07.2016 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um -105.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 16.08.2017 aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28.07.2016 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um -94.500,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 09.04.2018 aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 30.11.2017 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um -85.050,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 525.000,- Euro durch Ausgabe von bis zu 525.000 Stückaktien zu erhöhen. Die Aktionäre erhalten nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligung an der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neu ausgegebenen Aktien.Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend § 186 Abs.5 AktG anstelle eines Kreditinstituts auch einen Dritten, der nicht Kreditinstitut ist, einzuschalten. Dabei können die Aktien zum rechnerischen Nennwert ausgegeben und zunächst nur teilweise eingezahlt werden, wenn sich der zum Bezug zugelassene Dritte verpflichtet, die Aktien den Aktionären nach Maßgabe ihrer Beteiligungsquote zu dem von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Ausgabebetrag anzubieten und den erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht der Aktionäre). Insoweit kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgechlossen werden.Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der Ausnützung des genehmigten Kapitals anzupassen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 77 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.