Handelsregister · HRB 354588

Chronologischer Auszug

ETL Hofmann Tempel Stärr GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zeljak + Tempel GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

b)
Reutlingen

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Zeljak, Ingeborg, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Tempel, Michael, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2005
a)
08.01.2007
Kunow

b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.11.2005

Sonderband
Blatt 1 ff.

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.01.2007.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Heppstr. 115, 72770 Reutlingen
a)
27.10.2010
Heine
3Stammkapital
nun:
25.500,00
EUR
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hofmann, Anja, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), §
10 (Kündigung), § 11 (Abfindung), § 16 (Beschlussfassung)
und § 20 (Wettbewerbsverbot, Öffnungsklausel) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
auf 25.500,00 EUR
erhöht.
a)
13.03.2012
Schröter
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stärr, Christoph, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
26.02.2016
Feuerpeil
5b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Hofmann, Anja, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Stärr, Christoph, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zeljak, Ingeborg, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
10.01.2019
Weiss
6a)
Firma geändert; nun:
ETL Hofmann Tempel Stärr GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

c)
Gegenstand geändert; nun:
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG, und zwar insbesondere:
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit
für Steuerberater zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme
der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit.

Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von
Wertpapieren für Andere und die
Verwaltung und Verwahrung von
Wertpapieren für Andere sowie
Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.
S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B.
Handels- und
Bankgeschäfte.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
29.11.2023
Eichelberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.