Handelsregister · HRB 35963

Chronologischer Auszug

ETL ADVISION GMP GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ETL ADVISION GMP GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden

c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die
nach dem Berufsrecht der Steuerberater
vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §
57 Abs.
3 StBerG, und zwar insbesondere:
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit
für Steuerberater zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme
der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von
Wertpapieren für Andere und die
Verwaltung und Verwahrung von
Wertpapieren für Andere sowie
Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.
S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B.
Handels- und
Bankgeschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wernze, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2023
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1 (Firma, bisher: ETL 2023 NewCo Nr. 14
GmbH Steuerberatungsgesellschaft) und § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB
34292) nach Wiesbaden beschlossen.
a)
25.07.2025
Beer

b)
Fall 1
2c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen, die
Ausübung des Berufs des beratenden
Betriebswirts und die nach dem Berufsrecht
der
Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem.
§ 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar
insbesondere:
die Beratung und
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit
für Steuerberater zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme
der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von
Wertpapieren für Andere und die
Verwaltung und Verwahrung von
Wertpapieren für Andere sowie
Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.
S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B.
Handels- und
Bankgeschäfte.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
08.08.2025
Beer

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.