ist die Entwicklung und der Verkauf von Software zur datengeschützten Analyse und Optimierung von Energiesystemen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Niklas Panten
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thomas Weber
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Björn König
Ober-Mörlen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 09.01.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 und 18.05.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und neu 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.564,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.844,00 EUR beschlossen.
Freitext
Fall 1
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.