Handelsregister · VR 1950
Chronologischer Auszug
ESV Rote Erde Dortmund 1928 e. V. · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ESV Rote Erde Dortmund 1928 e. V. b) Dortmund | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht ausd dem 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Sie sind nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Braun, Dieter, Dortmund, *XX.XX.XXXX Kassierer: Joosten, Wolfgang, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Borkenfels, Martin, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.06.1953 zuletzt geändert am 23.03.2000 | a) 16.03.2005 Lehnert b) Tag der ersten Eintragung: 01.09.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.03.2005. |
| 2 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein außergerichtlich mehrheitlich. Gerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Vorsitzender: Braun, Dieter, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Schulte, Holger, Dortmund, *XX.XX.XXXX Wohnort ergänzt, weiterhin Kassierer: Joosten, Wolfgang, Lünen, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2017 Gerhardy b) Zu Spalte 4 a von Amts wegen ergänzend zur Eintragung vom 06.04.2001 und berichtigend zu lfd. Nr. 1 eingetragen. | ||
| 3 | a) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein außergerichtlich jeweils einzeln. Der/die Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein gerichtlich gemeinsam. . | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zweck des Vereins), 4 (Mitglieder, Rechte der Mitglieder), 5 (Aufnahme und Beginn der Mitgliedschaft), 6 (Ende der Mitgliedschaft, Kündigung, Kündigungsfrist), 7 (Vereinsdisziplin, Ausschlussverfahren), 8 (Beiträge, Beitragszahlung), 11 (Vorstand), 12 (Ältestenrat), 15 (Zweck der Vereinsjugend), 17 (Jugendversammlung) und 20 (Funktionen und Aufgaben des Jugendausschusses) beschlossen. | a) 13.08.2024 Gerhardy b) Satzung Blatt 28 - 36 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.