Handelsregister · HRB 107311

Chronologischer Auszug

ESTRAT Erd-, Straßen- und Tiefbaugesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ESTRAT Erd-, Straßen- und
Tiefbaugesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Aschersleben

c)
Erd-, Straßen- und Tiefbau sowie
Ausführungen von Abbrucharbeiten und
Containerdienst.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Schnur, Wolfgang, Berlin
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.1990 zuletzt geändert am
18.07.1994

b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichtes Magdeburg vom 19. Juli 1995 (N 413/95) das
Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
a)
21.07.2006
Urban

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.02.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 7311)
getreten.
2b)
Von Amts wegen berichtigt:
Liquidator:
Schnur, Wolfgang, Berlin
b)
Das Gesamtvollstreckungsverfahren ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Magdeburg vom 15.10.2012 (Az. 36 N 413/95)
eingestellt.
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere
Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
a)
05.12.2012
Urban

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.