Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstand ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 50,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Narrenrats einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabrina Jahn-Mauz
Vorstand
Markus Mauz
Esslingen am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.2014 mit Änderung; zuletzt geändert am 21.10.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Zweck) und Abs. 2 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 7
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt Blatt 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.