Die Unternehmensberatung und Werbeberatung, die Erarbeitung von Marketing-, Vertriebs- und Kommunikationskonzepten, der Betrieb einer Werbeagentur mit Full-Service.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsmacht erteilt werden. Ein oder mehrere Geschäftsführer können auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rolf Wottka
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 8. Mai 1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. April 1995 geändert.
Die Gesellschafterversammlung hat am 31. Januar 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 Ziffer 1(Stammkapital, Stammeinlagen) entsprechend sowie weiter in §§ 5 Ziffer 4, 6 Ziffer 6 und 7 Ziffer 3 zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.05.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 54 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 71 ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 75 ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.