Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
III. Hagen 30, 45127 Essen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 4308
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
09.01.2025
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserentsorgung, der öffentliche Nahverkehr, die Abfallentsorgung, der Betrieb des Hafens Essen, die Erbringung von Servicedienstleistungen, die Telekommunikation, die Immobilien- und Vermögensbeteiligung sowie die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christoph Monse
Essen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Jochen Sander
Essen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft, an denen die EVV beteiligt ist - dies sind die Stromnetz Essen Verwaltung GmbH, Essen (HRB 32982, Amtsgericht Essen) und die Stromnetz Essen GmbH & Co. KG, Essen (HRA 11378, Amtsgericht Essen) mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16. November 1979,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2000.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. März 2004 hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.Juli 2005 hat eine Änderung Gegenstandes des Unternehmens und entsprechend eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 beschlossen. Ferner hat sie eine Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. (2) Ziffer 14 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) sowie die Streichung des nachfolgenden Satzes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.09.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 7 Ziffer 4 Satz 2, Ziffer 5 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 8 Ziffer 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Vergütung), 9 Ziffer 3, Ziffer 4 Satz 1, Ziffer 5 Abs. 2, Ziffer 6 (Vorsitz, Einberufung, Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 10 Ziffer 1 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 11 Ziffer 4 Satz 3 und 4 (Einberufung, Vorsitz und Ort der Gesellschafterversammlung), 12 Ziffer 2, Ziffer 3, Ziffer 5 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 13 Ziffer 2 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 14 (Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung), 15 Ziffer 1 Satz 2, Ziffer 2, Ziffer 5 (Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses) und 18 (Bekanntmachungen) zu ändern.
Sodann hat die Gesellschafterversammlung am 12.03.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 8 Ziffer (1) (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Vergütung) erneut zu ändern.
Die Gesellschafterverammlung hat am 28.02.2019 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Vergütung) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Vergütung) und 9 (Vorsitz, Einberufung, Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2022 beschlossen, die allgemeine Vertretung und den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.07.2024 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 14 (Wirtschaftsplanung und mittelfristige Finanzplanung), § 15 (Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses) zu ändern.
Unternehmensvertrag
Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), (Amtsgericht Essen, HRB 8), als fortan herrschendes Unternehmen und die Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft als fortan beherrschtes Unternehmen haben am 29. November 1979 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 AktG geschlossen. Dieser Unternehmensvertrag ist seit dem 1. Januar 1980 in Kraft. Er ist zunächst bis zum 31. Dezember 1984 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwei Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird. Die Hauptversammlung der Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft hat dem Unternehmensvertrag am 29. November 1979 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1979
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.03.2001.
Eintragung lfd. Nr. 1, Sp. 6 b) aufgrund der Eintragung lfd. Nr. 20, Sp. 6 a) von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Essener Verkehrs-Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (AG Essen HRB 6773) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die EVV - Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 13418) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.