ESH - Energetische und Stoffliche Holzverwertung Altenstadt GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Weilheim
Geschäftsanschrift
Triebstraße 90, 86972 Altenstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 107930
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
18.03.2014
Abrufstand
09.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Annahme, Sortierung, Aufbereitung und der Transport von Holz und Biomasse sowie das Sammeln, Handeln, Befördern und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen für die energetische und stoffliche Verwertung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Hintermair
Ried/Hörmannsberg
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Bernhard Schuster
Bernbeuren
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1994 zuletzt geändert am 05.05.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 9 (Veröffentlichung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.11.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 So.
Beschluss Bl. 11 SB; neue Satzung Bl. 12 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.