Handelsregister · VR 624

Chronologischer Auszug

Eschweger Bürgerinitiative Gips · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eschweger Bürgerinitiative Gips

b)
Eschwege
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schriftführer und dem Kassenverwalter.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der
stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über einen Wert
von 1.500,00 DEM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erfoderlich ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der
Vorsitzende oder einer der stellvertretenden
Vorsitzenden.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:
Kretzschmar, Horst, Industriekaufmann, Eschwege-
Niederhone
Vorsitzender:
Killermann, Dieter, Lehrer i.R., Eschwege
Kassenverwalter:
Engel, Harald, Dipl.-Verwaltungswirt, Eschwege-
Niederhone
Stellvertretender Vorsitzender:
Ullrich, Berthold, Dipl.-Rechtspfleger, Eschwege-
Oberhone
Schriftführer:
Kraiger, Bernd, Lehrer, Eschwege
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.02.1997 zuletzt geändert am 24.03.1998
a)
10.05.2004
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.03.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 20 d. A.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über einen Wert
von 1.500,00 EURO die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erfoderlich ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
seiner Mitglieder anwesend sind.
b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Kretzschmar, Horst, Industriekaufmann, Eschwege-
Niederhone
Nicht mehr
Schriftführer:
Kraiger, Bernd, Lehrer, Eschwege
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2003 hat die Änderung des §
9 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
25.05.2004
Hänsel

b)
Anmeldung Blatt 39, 48
Hauptband
Satzung Blatt 6 f. Sonderband
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Killermann, Dieter, Lehrer i.R., Eschwege
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Ullrich, Berthold, Dipl.-Rechtspfleger, Eschwege-
Oberhone, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Rabe, Georg, Eschwege, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Zu § 9 (Der Vorstand) wurde Abs. 6 gestrichen.
a)
08.05.2012
Söhngen

b)
Anmeldung Blatt 8 - 10
Sonderband
Beschluss Blatt 11 u. 12
Sonderband
Satzung Blatt 17 ff. Sonderband
4b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
Vorsitzender:
Ullrich, Berthold, Dipl.-Rechtspfleger, Eschwege-
Oberhone, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2016
Söhngen

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.