Handelsregister · HRB 278
Chronologischer Auszug
ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, · Amtsgericht Iserlohn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, b) Hemer c) Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung an einer noch zu gründenden Kommanditgesellschaft mit der Firma ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, sowie der Vertrieb mit Montage von Bau- und Bedachungselementen und die hierfür erforderlichen Projektierungen. | 200.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Berkenhoff, Ernst, Hemer einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer: Berteld, Michael, Dortmund einzelvertretungsberechtigt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1972 zuletzt geändert am 16.08.1996 | a) 18.12.2003 Prinz b) Tag der ersten Eintragung: 28.12.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.12.2003. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mendener Straße 42, 58675 Hemer | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Berkenhoff, Ernst, Hemer | a) 20.05.2010 Prinz | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 114/18) vom 06.11.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 08.11.2018 Schramm | ||||
| 4 | a) Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt dem Insolvenzverwalter. | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 114/18) vom 01.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 11.02.2019 Prinz b) Beschl. Bl. 210 - 211 SdB. Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung und der besonderen Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen kenntlich gemacht. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.