Handelsregister · HRB 278

Chronologischer Auszug

ES Bau Element und Systembau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ES Bau Element und Systembau
Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

b)
Hemer

c)
Die Übernahme der Geschäftsführung und
der persönlichen Haftung an einer noch zu
gründenden Kommanditgesellschaft mit der
Firma ES Bau Element und Systembau
Gesellschaft mit beschränkter Haftung &
Co. Kommanditgesellschaft, sowie der
Vertrieb mit Montage von Bau- und
Bedachungselementen und die hierfür
erforderlichen Projektierungen.
200.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Berkenhoff, Ernst, Hemer
einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer:
Berteld, Michael, Dortmund
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1972 zuletzt geändert am
16.08.1996
a)
18.12.2003
Prinz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.12.1972
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.12.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Mendener Straße 42, 58675 Hemer
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Berkenhoff, Ernst, Hemer
a)
20.05.2010
Prinz
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 114/18)
vom 06.11.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.11.2018
Schramm
4a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt
dem Insolvenzverwalter.
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 114/18)
vom 01.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
11.02.2019
Prinz

b)
Beschl. Bl. 210 - 211
SdB.
Änderung der
Allgemeinen
Vertretungsregelung und
der besonderen
Vertretungsbefugnis
gemäß § 384 Abs. 2
FamFG von Amts wegen
kenntlich gemacht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.