(1) Zweck der Genossenschaft die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) die zentrale Leergutbewirtschaftung für die Mitglieder; b) die gemeinsame Verkaufsflächenbewirtschaftung für die Mitglieder; c) der gemeinschaftliche Bezug von Betriebsmitteln und Bedarfsartikeln aller Art; d) die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen im Interesse des Anbaus sowie die gemeinschaftliche Anpassung des Anbaus und der Ernteverwertung an den Bedarf und die Absatzmöglichkeit; e) die gemeinschaftliche Förderung und Ordnung des Gemüse-, Obst- und Blumenabsatzes der Mitglieder.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitlgied. Der Geschäftsführer kann dem Vorstand als hauptamtliches Mitglied angehören. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen oder Erklärungen abgeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Bahn (jun.)
Stelle
Vorstand
Heiner Wischendorff
Stelle
Vorstand
Carsten Meyer
Bardowick
Vorstand
Sören Eggers
Radbruch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.08.1951 zuletzt geändert am 19.04.1996
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2002 hat eine Änderung des Statuts in §§ 11 Abs, f, 12 Abs a) 3 und Abs. d) 3, 16 Abs. 2 g, 21 Abs. 4, 37 Abs. 1 und 4, 40, 42 Abs. 1,3,4 und 5, 42 a Abs. 3, 43 Abs. 1 und 46 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2022 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 12 und 46 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft unter Beachtung der in § 15 vorgesehenen Zeichnungsbefugnis. (2) Sie sind in die "Genossenschaftlichen Mitteilungen" in Kiel aufzunehmen. Falls das Blatt nicht mehr erscheint, tritt an seine Stelle bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der "Deutsche Bundesanzeiger".
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 1981 ist die Genossenschaft Kistenzentrale Großmarkt Hamburg eG, Sitz: Hamburg als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. März 1981 mit dieser Genossenschaft.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 13.10.1951
Beschluss Bl. 83 SB 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.