Handelsregister · HRB 9114

Registerinformationen

Erwin Quarder Systemtechnik GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Erwin Quarder Systemtechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Espelkamp
Geschäftsanschrift
Fritz-Souchon-Str. 2, 32339 Espelkamp

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9114
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
18.09.2024
Abrufstand
01.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Kunststofferzeugnissen und Halten von Beteiligungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Quarder

Espelkamp

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Thorsten Krüger

Rahden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Olaf Pott

Espelkamp

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Klaus Bönning

Bad Oeynhausen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1984
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) sowie in § 2 (Gegenstand) beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 99 - 106 SB Gesellschaftsbeschl. Bl. 95 - 98 SB
  • Tag der ersten Eintragung: 27.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Rahden HRB 1278) getreten. Freigegeben am 18.10.2004.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.