Erster Odenwälder Drachen- u. Gleitschirmflieger-Club e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Fürth-Erlenbach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 40326
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
18.03.2020
Abrufstand
10.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Micha Heinz
Darmstadt
Vorstand
Marco Richter
Ober-Ramstadt
Vorstand
Friedrich Reinheimer
Birkenau
Vorstand
Axel Köhler
Neulußheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 207 - 209
Anmeldung Blatt 243-247
Fall 4
Fall 6
Beschluss Satzungsänderung Blatt 269 bis 274 Sonderband
Fall 7
Fall 8
Anmeldung Blatt 293
Fall 9
Anmeldung Bl. 314
Änderungstext Bl. 321
Fall 11
Fall 12
Protokoll der SÄ Bl. 4-9
Anmeldung Band II Blatt 38
Fall 13
Anmeldung Band II Blatt 55/56
Fall 14
Anmeldung Band II Blatt 60
Fall 15
Anmeldung Band II Blatt 69
Fall 16
Anmeldung Band II Blatt 89
Fall 17
Satzung
Satzung vom 11.05.1979 zuletzt geändert am 12.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinstätigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.