Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Verbindlichkeiten für den Verein können nur durch schriftliche Erklärungen begründet werden, die von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet wurden. Soll über das Vermögen des Vereins verfügt oder eine finanzielle Verpflichtung zu Lasten des Vereins eingegangen werden, ist die Mitunterzeichnung des Schatzmeisters erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Bernd Klose
Kiel
274
Gaby Schulz
Kiel
274
Sabine Gödtel
Kiel
274
Helga Puschendorf
Kiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2009-03-26
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